Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2026, 64.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Umsetzung sowie Durchführung europäischer Vorgaben zur Implementierung des sog. "E-Evidence"-Mechanismus zur EU-weiten Strafverfolgung im digitalen Raum: Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren, Pflichten des Bundesamtes für Justiz als zentrale Behörde, Datenaustausch; Durchführungsvorschriften zu Europäischen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen: Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Statistikpflichten, Rechtsschutz, Rechtsbehelfe, Bußgeldvorschriften; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;
Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz – EBewMG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 170 Telekommunikationsgesetz sowie Einfügung §§ 13a und 24a Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Bezug: Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 118) ; Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 181)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 560/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 560/1/25
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1059
- BeschlussdrucksacheDrucksache 560/25(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/3192
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/51
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/3904
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 21/56
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/56
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 83/26
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu83/26
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1062
- BeschlussdrucksacheDrucksache 83/26(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.