Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 382.
Was sich ändert
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Änderung der Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, Änderung der FZV-Ausnahmeverordnung;
Aushändigung ausländischer Zulassungsbescheinigungen bei berechtigtem Interesse, internetbasiertes Zulassungsverfahren, Verwendung des für das jeweilige Verkehrsjahr gültige Versicherungskennzeichen, Übernahme von Ausnahmevorschriften, automatisierter Datenzugriff, Gebührenanpassung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um rund 69 000 Stunden.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
- 150kennen das
- 30kennen das
- 27kennen das
- 22kennen das
- 8kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 622/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 622/1/25
- PlenarantragDrucksache 622/2/25
- BR-SitzungZustimmung/ÄnderungenPlenarprotokoll 1060
- BeschlussdrucksacheDrucksache 622/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.