Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2026, 142.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Regelungsvorhaben im Straßenverkehrsrecht zur weiteren Digitalisierung der Verwaltung: Ausbau der temporären digitalen Zulassungsbescheinigung Teil I zu einer allg. Regelung, Einführung des digitalen Führerscheins als ergänzendes Dokument zum Kartenführerschein, Ermöglichung der digitalen Parkraumkontrolle, Schaffung einer EU-Vorgaben umsetzende und mit der Datenschutzgrundverordnung konformen Grundlage zur Erteilung von Auskünften durch das Kraftfahrt-Bundesamt aus der Zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie Ermöglichung einer FIN-basierten digitalen Auskunft aus der sog. Rückrufdatenbank, Ausweitung der Auskunftserteilung aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) im automatisierten Verfahren auf das Umweltbundesamt und die Bundesanstalt für Straßenwesen, Anpassung der Begrifflichkeiten der "hoch- oder vollautomatisierten" Fahrfunktion an internationale Standards, Schaffung eines Bußgeldtatbestandes zur Verhinderung des sog. Punktehandels, Lockerung der Verordnungsermächtigung zur Einräumung von Parkbevorrechtigungen, Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Änderungen;
Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 2 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen
Bezug: Richtlinie (EU) 2025/2205 vom 22. Oktober 2025 über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 und der Richtlinie (EU) 2022/2561 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 (Abl. L 2025/2205, 05.11.2025, S. 1) ; Verordnung (EU) 2018/858 vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151, 14.06.2018, S. 1)
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur digitalen Verwaltung und zum Bürokratieabbau
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 92/25 (GESTA 20. WP J035) in geänderter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung des Kreises der beim Anwohnerparken potentiell privilegierten Personengruppen, z.B. um Handwerker und Pflegedienste, Reduzierung des technischen Aufwandes bei der Speicherung von Kennzeichen, Erweiterung der Protokollierungsvorschriften bei Videokontrollen, Ausweitung der Sanktionierung des Punktehandels auf den privaten Bereich, Verlängerung der Frist für die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten auf sechs Monate, Ermöglichung der freiwilligen Anerkennung des digitalen Führerscheins durch andere Staaten, Berechtigung des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verarbeitung weiterer Informationen für die Erstellung des digitalen Führerscheins und den Betrieb des Anwenderprogramms, übergangsweise Ausstellung des Scheins ohne Lichtbild, Folgeänderung, redaktionelle Korrektur; Annahme einer Entschließung: Vorlage einer fakten- und wissenschaftsbasierten Entscheidungsgrundlage zu Verhaltensregeln und Sanktionen betr. das Führen von Fahrrädern und Pedelecs im Straßenverkehr, insbes. Prüfung der Herabsetzung der Promillegrenze und Einführung eines Bußgeldtatbestands; Anpassung der Straßenverkehrsordnung zur Stärkung des Schutzes von Einsatzkräften: verpflichtende Geschwindigkeitsreduzierungen und Abstandsregeln beim Passieren von Einsatzstellen, Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes;
Zusätzliche Änderung § 63 und erneute Änderung versch. §§ Straßenverkehrsgesetz, § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung sowie § 16 Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Einführung des digitalen Führerscheins entsteht Erfüllungsaufwand in Höhe von jährlich rd. 109 000 Stunden für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die die Option des digitalen Führerscheins neu nutzen wollen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 647/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 647/1/25
- PlenarantragDrucksache 647/2/25
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1060
- BeschlussdrucksacheDrucksache 647/25(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/3505
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/54
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/4979
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/4982
- ÄnderungsantragDrucksache 21/4986
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 21/68
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/68
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 212/26
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu212/26
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 212/1/26
- 2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1065
- BeschlussdrucksacheDrucksache 212/26(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.