Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: ÜberwiesenZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Regelungen zum Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter mit Aufenthaltserlaubnis ab dem 1. April 2025: Gewährung von Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld, Übergangsregelungen für von der Stichtagsregelung betroffene Personen sowie für im GKV-Leistungsumfang begonnene medizinische Behandlungen, Anspruch auf Überbrückungsleistungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, Verpflichtung arbeitsfähiger Leistungsberechtigter zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit; Wiederherstellung einer einheitlichen Auslegung des Begriffs des "anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall" im SGB V und Beendigung von über die obligatorische Anschlussversicherung begründeten freiwilligen Mitgliedschaften in der GKV von Anspruchsberechtigten auf Asylbewerberleistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zur Vermeidung von Beitragsschulden;
Änderung verschiedener §§ Asylbewerberleistungsgesetz, Einfügung §§ 66b und 75 und Änderung § 74 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 147 und Änderung § 146 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 5 und 411 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 2 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
Bezug: Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212, 07.08.2001, S. 12)
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Rechtskreiswechsel für nach dem 1. April 2025 eingereiste Flüchtlinge nach der Massenzustrom-Richtlinie
Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. März 2022 (Az. B 1 KR 30/20 R)
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 763/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/3539
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/53
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 763/1/25
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1061
- BeschlussdrucksacheDrucksache 763/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/4086
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.