Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2026, 141.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Regelung der Durchführungsbestimmungen des Daten-Governance-Rechtsakts zur Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer vertrauenswürdigen und sicheren Datengesellschaft und Datenwirtschaft, insbes. der Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten deutschen Behörden sowie der nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeitsbestimmungen: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde betr. Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste und Registrierung von datenaltruistischen Organisationen sowie des Statistischen Bundesamtes als zuständige Behörde zur Unterstützung von Zugang zur Weiterverwendung von geschützten Daten gewährenden oder verweigernden öffentlichen Stellen, Normierung von Bußgeldtatbeständen im Fall des Verstoßes gegen die EU-Verordnung;
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG) als Art. 1 der Vorlage; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) (ABl. L 152, 03.06.2022, S. 1)
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 434/22 (GESTA 20. WP E060) in geringfügig geänderter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Übertragung der Aufgabe der zentralen Informationsstelle an das Metadatenportal GovData, Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen, Klarstellung zum Verfahren betr. Anträgen zur Weiterverwendung geschützter Verwaltungsdaten, Streichung der vorgesehen Ermächtigung der BNetzA zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. Gebührenerhebung; Annahme einer Entschließung: Durchführung der vorgesehenen Evaluierung der festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur bis spätestens 2028, einschl. Prüfung personellen Mehrbedarfs, Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der BNetzA mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen, Unterstützung des Statistischen Bundesamtes bei der Automatisierung der Datenaufbereitung, Vorsehen von Ermäßigungen für KMU und Start-ups beim Erlass der Gebührenverordnung;
Erneute Änderung §§ 2, 4 und 6 Daten-Governance-Gesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 767/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/3544
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/54
- 1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1061
- BeschlussdrucksacheDrucksache 767/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BRDrucksache 21/3946
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/4994
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/4995
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 21/68
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/68
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 205/26
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu205/26
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1065
- BeschlussdrucksacheDrucksache 205/26(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.