Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2026, 88.
Was sich ändert
Regelung der Voraussetzungen für den Datenabruf durch die Familienkassen, Abrufberechtigung, Verfahren, Prüfungs- und Dokumentationspflichten
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Soweit Änderungen zum Bestehen des Anspruchs auf Kindergeld der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit durch einen Datenabruf bekannt werden, kann auf Nachfragen bei den Bürgerinnen und Bürgern verzichtet werden. Diese werden dadurch von Mitwirkungspflichten befreit, soweit bei den Trägern nach dem SGB II und SGB III Daten zum Abruf vorliegen. Der jährliche Zeitaufwand wird für die Bürgerinnen und Bürger auf insgesamt 333 333 Stunden geschätzt, der zukünftig wegfallen würde. Weiterhin würden für Porto geschätzte Sachkosten von 1 Million Euro wegfallen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 73/26
- BR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1063
- BeschlussdrucksacheDrucksache 73/26(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.