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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

74.500Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 21/7404, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: ÜberwiesenZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzentwurf

Bei DIP ansehen

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung der Fahrschulausbildung, zur Reduzierung der Kosten für den Führerscheinerwerb, zur Optimierung von Verwaltungsverfahren im Fahrlehrerrecht sowie zur europarechtskonformen Umsetzung der Regelungen zur Berufsausübung von Fahrlehrern aus anderen EU-Ländern, u.a. Streichung von Nachweis- und Dokumentationspflichten für Fahrschüler und Fahrschulen, Ermöglichung des Wissenserwerbs zur Vorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung vollständig digital außerhalb der Fahrschule, Entfall der Überwachung der Anbieter von verkehrspsychologischen Fahreignungsseminaren durch die zuständigen Behörden, befristete Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung im Rahmen der fahrpraktischen Ausbildung der Klasse B, Etablierung eines eigenständigen Qualifikationsprofils eines amtlich anerkannten Fahrerlaubnisprüfers; redaktionelle Anpassungen und Änderungen, Klarstellungen, Folgeänderungen;

Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Fahrlehrergesetz, Einfügung § 2e und Änderung §§ 2, 4a und 50 Straßenverkehrsgesetz sowie zahlreicher §§ Kraftfahrsachverständigengesetz; Verordnungsermächtigung

Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. L 255, 30.09.2005, S. 22)

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/7404, Abschnitt E.1, unverändert:

Die konkret bezifferbare jährliche Reduzierung des Erfüllungsaufwands für Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit den Regelungen dieses Gesetzes beträgt ca. 74 500 Stunden aufgrund des Wegfalls der Unterschriftspflicht für den Ausbildungsnachweis in der Fahrschulausbildung.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:

14Probleme auf dem Board
286mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Verkehrsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Innere AngelegenheitenDrucksache 330/26
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 330/1/26
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1067
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 330/26(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/7404
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Verkehrsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Innenausschuss, VerteidigungsausschussPlenarprotokoll 21/96

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.