Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: ÜberwiesenZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Verbesserung und Optimierung der Gesundheitsversorgung sowie Erhöhung der Patientensicherheit durch vollständige Bereitstellung medizinischer und pflegerischer Informationen sowie Ausbau digitaler Technologien und Infrastrukturen: Schaffung wesentlicher technischer Voraussetzungen für die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems, Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation, Stärkung der innovativen Nuzung der bei Kranken- und Pflegekassen vorliegenden Daten im Interesse der Versicherten, Durchführung der EU-Verordnung zum europäischen Gesundheitsdatenraum, Aufbau eines europäisch anschlussfähigen und vernetzten Gesundheitsdatenökosystems, sektorübergreifende Weiterentwicklung des Interoperabilitätsprozesses im Gesundheitswesen und in der Pflege, versorgungsrelevante Weiterentwicklung der ePA, Stärkung des Wettbewerbs um Anwendungen für Versicherte unterschiedlicher Digitalkompetenz bis ins hohe Alter sowie Förderung von Innovationen innerhalb der ePA, Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur, Stärkung der Digitalisierung der Kommunikation zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und in der Pflege;
Konstitutive Neufassung Gesundheitsdatennutzungsgesetz unter dem Titel Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Zwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) als Art. 7 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen, Aufhebung Gesundheitsdatennutzungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) 2025/327 vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 (ABl. L 2025/327, 05.03.2025)
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürgern entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 0,17 Millionen Stunden sowie von einmalig ca. 1,3 Millionen Stunden.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 448/26
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 448/1/26
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1068
- BeschlussdrucksacheDrucksache 448/26(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/8279
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/99
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.