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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

170.000Stunden mehr Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 21/8279, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: ÜberwiesenZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf

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Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Verbesserung und Optimierung der Gesundheitsversorgung sowie Erhöhung der Patientensicherheit durch vollständige Bereitstellung medizinischer und pflegerischer Informationen sowie Ausbau digitaler Technologien und Infrastrukturen: Schaffung wesentlicher technischer Voraussetzungen für die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems, Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation, Stärkung der innovativen Nuzung der bei Kranken- und Pflegekassen vorliegenden Daten im Interesse der Versicherten, Durchführung der EU-Verordnung zum europäischen Gesundheitsdatenraum, Aufbau eines europäisch anschlussfähigen und vernetzten Gesundheitsdatenökosystems, sektorübergreifende Weiterentwicklung des Interoperabilitätsprozesses im Gesundheitswesen und in der Pflege, versorgungsrelevante Weiterentwicklung der ePA, Stärkung des Wettbewerbs um Anwendungen für Versicherte unterschiedlicher Digitalkompetenz bis ins hohe Alter sowie Förderung von Innovationen innerhalb der ePA, Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur, Stärkung der Digitalisierung der Kommunikation zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und in der Pflege;

Konstitutive Neufassung Gesundheitsdatennutzungsgesetz unter dem Titel Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Zwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) als Art. 7 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen, Aufhebung Gesundheitsdatennutzungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung

Bezug: Verordnung (EU) 2025/327 vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 (ABl. L 2025/327, 05.03.2025)

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/8279, Abschnitt E.1, unverändert:

Bürgerinnen und Bürgern entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 0,17 Millionen Stunden sowie von einmalig ca. 1,3 Millionen Stunden.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

5Probleme auf dem Board
68mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Innere AngelegenheitenDrucksache 448/26
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 448/1/26
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1068
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 448/26(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/8279
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuss, Innenausschuss, VerteidigungsausschussPlenarprotokoll 21/99

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.