Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerabschiedetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Bereitstellung eines Startkapitals für die private Altersvorsorge der jungen Generation und Stärkung der Finanzkompetenz von Kindern und Eltern: staatliche Einzahlung von zehn Euro in einen von den Eltern bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossenen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren ab dem Geburtsjahrgang 2000, Möglichkeit begrenzter privater Aufstockung und des nahtlosen Übergangs in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit, kollektive Anlage am Kapitalmarkt mit späterer individueller Übertragungsmöglichkeit für Kinder ohne individuellen Vertragsabschluss durch die Eltern, Steuerfreiheit der Erträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres; Evaluierung durch das BMF bis zum 31. Dezember 2031;
Gesetz zur Förderung des frühen Aufbaus einer privaten Altersvorsorge (Frühstartrentengesetz – FrühStRG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, §§ 8, 9, 10 und 57 Investmentsteuergesetz, § 5 Finanzverwaltungsgesetz, §§ 1, 7a und 14 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie § 19 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Ruhendstellung und Wiederaufnahme der Zahlung von Eigenbeiträgen, Abschluss- und Vertriebskosten der Standarddepotverträge, Information an Anspruchsberechtigte vor Rückführung der Mittel, Anlage der Mittel, Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase, Anspruchszeitraum für am 1. Januar 2026 geborene Kinder, Rückzahlung im Todesfall des Kindes, Prüfung der Förderberechtigung von erwerbstätigen Selbständigen, Streichung der Verzichtsfiktion bei unterbliebener Änderungsanzeige für bestehende Basisrentenverträge u.a.
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): 162 500,0 Veränderung des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. Euro): 0,0 Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 2 500,0 Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. Euro): 0,0 Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger unterliegt der erweiterten „One in, one out“-Regel (Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau vom 26. September 2025).
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Steuern, Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 445/26
- GesetzentwurfDrucksache 21/7864
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 445/1/26
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1068
- BeschlussdrucksacheDrucksache 445/26(B)
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/97
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/8296
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/8606
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/8619
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/103
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/103
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.