Geht besser.
Geht besser.Einfache Sprache

Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: ÜberwiesenZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf

Bei DIP ansehen

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Klarstellung zur Unwirksamkeit des Haftungsprivilegs bei freiwilligen Maßnahmen zur Entfernung von nicht rechtswidrigen Nutzerbeiträgen durch Social-Media-Anbieter ("Content Moderation"), Verpflichtung marktbeherrschender sozialer Netzwerke zur Beschränkung der Inhaltsüberprüfung auf rechtswidrige Inhalt sowie zum Schadenersatz im Fall der Zuwiderhandlung, jährliche Untersuchung der Socia-Media-Branche und Veröffentlichung eines Berichts durch das Bundeskartellamt;

Änderung § 7 Digitale-Dienste-Gesetz und § 32e Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:

3Probleme auf dem Board
15mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/8369
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, Ausschuss für Kultur und Medien, Ausschuss für Recht und VerbraucherschutzPlenarprotokoll 21/99

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.