Geht besser.
Geht besser.Einfache Sprache

Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beratenZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf

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Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) als Art. 1 der Vorlage

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BR-Drucksache 590/26, Abschnitt E.1, unverändert:

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein geringfügiger laufender Erfüllungsaufwand in Folge zusätzlicher Beantragungen von Auskunftsverfahren, richterlich angeordneten Accountsperren und richterlich angeordneten Entfernungen von Inhalten.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales. Auf dem Board steht dazu noch nichts.

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, WirtschaftsausschussDrucksache 590/26

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.