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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2017, 1228.

  • In Kraft seit weiteres siehe im BGBl

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Grundlegende Reform des Mutterschutzrechts zur Anpassung an die geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen: Ausweitung auf alle Frauen in Beschäftigung, betrieblicher Berufsausbildung und Studium einschl. Scheinselbständiger, Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz und selbstbestimmter Teilhabe am Erwerbsleben, Überarbeitung und Zusammenfassung der Kataloge unzulässiger Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen, Beschäftigungsverbote und Verpflichtungen der Arbeitgeber, Einzeländerungen zur Weiterentwicklung (Geburt eines Kindes mit Behinderung, stille Geburt nach der 12. Schwangerschaftswoche); Ausschuss für Mutterschutz zur Erstellung praxisnaher Fachinformationen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Mutterschutzes; Berichterstattung zum 31. Januar 2021; Übertragung auf Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen des Bundes unmittelbar bei Umsetzungspflicht für die Bundesländer;

Konstitutive Neufassung Mutterschutzgesetz unter dem Titel Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 79 Bundesbeamtengesetz, Neufassung § 46 Beamtenstatusgesetz, Änderung § 30 Soldatengesetz und §§ 10 sowie 21i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Folgeänderungen in weiteren 12 Gesetzen und 19 Rechtsverordnungen, Aufhebung Mutterschutzgesetz alte Fassung und Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und rechtsförmliche Trennung betr. Nachtarbeit und Mehrarbeit (insbes. Teilzeitbeschäftigung und sog. Alleinarbeit) sowie Änderungen in den Bereichen getaktete Arbeit, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Mitteilungspflichten, Klarstellungen zur Tätigkeit mit Gefahrstoffen und zur Weitergeltung der arbeitsvertraglichen Rechte, Einführung einer bereichsspezifische Regelung betr. Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden sowie Genehmigungsvorbehalt für Tätigkeiten zwischen 20.00 und 22.00 Uhr; unmittelbare Anwendung einzelner neuer Schutzrechte; Annahme einer Entschließung: Erstellung von Hinweisen zum Gesetzesvollzug bis zum Inkrafttreten im Einvernehmen mit den Bundesländern;

Einfügung §§ 5 neu, 25 neu und 28 neu sowie Änderung zahlr. §§ Mutterschutzgesetz neue Fassung sowie zusätzliche Änderung § 24i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 6 und 9 Mutterschutzgesetz alte Fassung und Anlage 1 Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz; erneute Folgeänderungen in 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen, Verzicht auf eine sowie zusätzliche Folgeänderung in jeweils einem Gesetz

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 18/8963, Abschnitt E.1, unverändert:

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein einmaliger Erfüllungsaufwand. Der jährliche Erfüllungsaufwand beläuft sich auf rund 6 500 Stunden.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

22Probleme auf dem Board
183mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Frauen und Jugend, Ausschuss für Kulturfragen, Gesundheitsausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 230/16
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 230/1/16
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 946
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 230/16(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 18/8963
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Recht und VerbraucherschutzPlenarprotokoll 18/182
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 18/11782
  8. · Bundestag2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 18/228
  9. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 18/228
  10. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Familie und SeniorenDrucksache 289/17(neu)
  11. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu289/17
  12. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 289/1/17
  13. · Bundesrat2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 957
  14. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 289/17(B)
  15. · BundesratUnterrichtungDrucksache 323/22

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.