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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2019, 1604.

  • In Kraft seit weiteres siehe im BGBl

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Neuregelung und strukturelle Neuausrichtung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten: fünfjähriges verfahrensbreites und altersgruppenübergreifendes wissenschaftliches Masterstudium mit anschließender verfahrensorientierter und altersgruppenspezifischer Weiterbildung als Voraussetzung für die Approbation, umfassende inhaltliche Aktualisierung, bundeseinheitliche staatliche Prüfung, Überarbeitung des Ausbildungsziels, Verzahnung von hochschulischer Lehre mit berufspraktischen Einsätzen, soziale Sicherung während des Studiums, berufsrechtliche Anpassungen und Folgeänderungen im Sozialversicherungsrecht, Anpassung an die übrigen akademischen Heilberufsausbildungen; Umsetzung von EU-Recht;

Konstitutive Neufassung Psychotherapeutengesetz unter dem Titel Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 10 Gesetzen, Aufhebung Psychotherapeutengesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung

Bezug: Vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenes Forschungsgutachten zur Ausbildung von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen vom Mai 2009 ; Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom November 2014

Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der Legaldefinition von Psychotherapie betr. Ausbildung und Berufsausübung, anteilige Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen durch gesetzliche und private Krankenkassen, Neustrukturierung und Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten von Ambulanzen an Ausbildungsstätten, Regelungsaufträge an den GB-A für eine Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung u.a.

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 19/9770, Abschnitt E.1, unverändert:

Durch das geplante Regelungsvorhaben entsteht bei den Bürgerinnen und Bürgern kein Erfüllungsaufwand. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten reduziert sich der Erfüllungsaufwand in geringem Maße durch die Befugniserweiterungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verordnung von Ergotherapie und psychiatrischer Krankenpflege, da für diese speziellen Fälle die Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung entfällt. In welchem Umfang sich das Versorgungsgeschehen ändern wird, ist nicht vorhersehbar.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Gesundheit, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:

19Probleme auf dem Board
155mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Kulturfragen, Finanzausschuss, RechtsausschussDrucksache 98/19(neu)
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 98/1/19
  3. · BundesratPlenarantragDrucksache 98/2/19
  4. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 976
  5. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 98/19(B)
  6. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 19/9770
  7. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Recht und VerbraucherschutzPlenarprotokoll 19/98
  8. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/13585
  9. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/115
  10. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/115
  11. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Gesundheitsausschuss, Ausschuss für KulturfragenDrucksache 505/19
  12. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 505/1/19
  13. · BundesratPlenarantragDrucksache 505/2/19
  14. · BundesratPlenarantragDrucksache 505/3/19
  15. · BundesratPlenarantragDrucksache 505/4/19
  16. · Bundesrat2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 982
  17. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 505/19(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.