Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa und zur vorübergehenden Befreiung zur Durchreise zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund der COVID-19-Pandemie (2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung - 2. Schengen-COVID-19-V)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BAnz AT.
Was sich ändert
Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bis zum 31. Juli 2020
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Befreiung der betroffenen Ausländer vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels entsteht kein Erfüllungsaufwand. Die Befreiung erfolgt unmittelbar und bedarf keiner weiteren Maßnahme.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung, Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
- 21kennen das
- 5kennen das
- 9kennen das
- 4kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 283/20
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 283/1/20
- BR-SitzungZustimmung/ÄnderungenPlenarprotokoll 990
- BeschlussdrucksacheDrucksache 283/20(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.