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Gesetzgebung im Bundestag

Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

2,4 Mio.Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/3900, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 2759.

  • In Kraft seit Artikel 12 Nr. 10 Buchst. a, Artikel 20
  • In Kraft seit Artikel 7 Nr. 30 Buchst. b und Nr. 31 Buchst. b
  • In Kraft seit Artikel 18 und 22 Nr. 1 und 3
  • In Kraft seit im Übrigen
  • In Kraft seit Artikel 6 Nr. 6
  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 1 Bst. f, g, h, m, Nr. 6, 8, 11 Bst. a, d, f, Nr. 18 Bst. c Dopbst. aa, Nr. 27, 28, 31, 33, 34, 35, 38, Art. 3, Art. 5 Nr. 1 Bst. c, Nr. 1b Bst. c, Nr. 3, 5, 7, Art. 6 Nr. 7, Art. 7 Nr. 16, Art. 8 Nr. 2, 4, 6,7 Bst. a u. Art. 28 Nr.3,4
  • In Kraft seit Artikel 22 Nr. 2
  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 1 Bst. j, k und p, Nr. 7, 16 Bst. a Dopbst. bb und cc, Nr. 18 Bst. a, b und c Dopbst. bb, Nr. 29 Bst. a Dopbst. aa und dd, Nr. 39, 40 und 46, Art. 2 Nr. 1, Art. 4, Art. 6 Nr. 17, Art. 7 Nr. 3 Bst. b, Nr. 17, Art. 7a, 21 und 28 Nr. 7
  • In Kraft seit Artikel 25
  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 15 Buchst. b
  • In Kraft ab Artikel 2 Nr. 2 und Artikel 5 Nr. 2a

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Aufgrund technischer Fortentwicklungen und zur Entbürokratisierung Anpassung gesetzlicher Grundlagen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern und den Trägern untereinander, insbes. im Beitrags- und Melderecht (u.a. betr. Ablösung des Sozialversicherungsausweises durch den Versicherungsnummernachweis, Mitteilung von Beginn und Ende der Elternzeit, Antragsverfahren für Nachunternehmer zur Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Einzugsstellen sowie Neustrukturierung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland), Erweiterung der Anlagemöglichkeiten der Sozialversicherungsträger, Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten sowie Anhebung bei Erwerbsminderungsrenten, Anschlussregelung im Künstlersozialversicherungsrecht zur erhöhten Zuverdienstgrenze aus selbstständiger nicht-künstlerischer Tätigkeit sowie Anpassungen beim Versicherungsschutz für Berufsanfänger in der GKV und PV und bei Prüf- und Kontrollmöglichkeiten der Künstlersozialkasse, Regelungen im Bereich der Arbeitsförderung, insbes. betr. Wegfall beitrags- und melderechtlicher Sonderregelungen für versicherungspflichtige Pflegepersonen sowie Übermittlungsbefugnis der Bundesagentur für Arbeit von Daten zum Bezug von Kurzarbeitergeld von Begünstigten pandemiebedingter Wirtschaftshilfen an die Bewilligungsstellen, Verlagerung der Eingangsinstanz für best. Klagen von den Sozialgerichten auf die Landessozialgerichte, abschließende Umsetzung europäischer Vorgaben zur Barrierefreiheit, Rechtsbereinigungen, redaktionelle Änderungen;

Änderungen in 24 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlr. weitere Änderungen im Bereich Kurzarbeitergeld und bei Hinzuverdienstgrenzen von Rentnern, insbes. betr. Einführung einer Bagatellgrenze bei der Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit in Höhe von 10.000 Euro, Wegfall der Befristung für die Sonderregelung zu der auf 6 Monate verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte, Verlängerung der Sonderregelung zur Nichtberücksichtigung der Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst für best. Ehrenämter bis zum 31. Dezember 2022 sowie auch künftige Nichteinbeziehung, Berechnung von Lohnersatzleistungen von im Ausland lebenden Arbeitnehmern auf Bruttolohnbasis zur Vermeidung von Doppelbesteuerung innerhalb der EU, Möglichkeit der elektronischen Abfrage aktueller KV-Mitgliedschaften von Beschäftigten beim GKV-Spitzenverband bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben, Ergänzung der Auskunftsmöglichkeiten zum Mutterschaftsgeld, Klarstellungen;

Erneute und zusätzliche Änderungen in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entfristung der Sonderregelung für unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/3900, Abschnitt E.1, unverändert:

Bürgerinnen und Bürger werden jährlich um rund 2,4 Millionen Stunden Verwaltungs- und Bürokratieaufwand entlastet.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales, Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

11Probleme auf dem Board
67mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Gesundheitsausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 422/22
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 422/1/22
  3. · BundesratGesetzentwurfDrucksache zu422/22
  4. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1025
  5. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 422/22(B)
  6. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/3900
  7. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Digitales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Inneres und Heimat, Ausschuss für Kultur und Medien, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss, Verteidigungsausschuss, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/63
  8. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4706
  9. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/73
  10. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/73
  11. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und SozialpolitikDrucksache 623/22
  12. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1029
  13. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 623/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.