Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 309.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Umsetzung des Kommissionsvorschlags zur Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie vor deren Inkrafttreten insbes. zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 auf mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 und zur frühzeitigen Vorbereitung der Länder für Richtlinienvorgaben zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand: Festlegung von Energieeffizienzzielen zur Reduktion des End- und Primärenergieverbrauchs gegenüber dem Jahr 2008 auf 26,5 (Endenergieverbrauch) bzw. 39,3 Prozent (Primärenergieverbrauch) bis zum Jahr 2030, 39 bzw. 51 Prozent bis zum Jahr 2040 und 45 bzw. 57 Prozent bis zum Jahr 2045, Verpflichtung von Bund und Ländern zur jährlichen Endenergieeinsparung in Höhe von insgesamt 50 TWh bis zum Jahr 2030, Einführung von Energie- (EMS) oder Umweltmanagementsystemen (UMS) und Energieeffizienzmaßnahmen zur jährlichen Einsparung in Höhe von 2 Prozent des Endenergieverbrauchs in öffentlichen Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen, Aufbau von Endenergieverbrauchsregistern bei Bund und Ländern zur Erfassung von Energieverbräuchen im Bereich u.a. von Liegenschaften, Mobilität und Informations- und Kommunikationstechnologie, Verpflichtung von Unternehmen mit jährlichem Energieverbrauch von mehr als 15 GWh zur Einführung von EMS oder UMS und Erstellung von Plänen zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen, Einhaltung einer Energieverbrauchseffektivität von 1,3 und einer minimalen Temperatur für Luftkühlung sowie Abwärmenutzung von mindestens 10 bis schrittweise 20 Prozent für neue Rechenzentren, Einführung von EMS oder UMS für Rechenzentren, u.a.;
Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 8a, 8b und 8d Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315, 14.11.2012, S. 1 ; ABl. L 158, 14.06.2019, S. 125)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: erweiterte Definition für öffentliche Stellen, Senkung des Endenergieverbrauchs bis zum Jahr 2045 um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008, Schärfung des Anwendungsbereichs und der Ausnahmen für Rechenzentren, Anhebung des Grenzwerts für den maßgeblichen Energieverbrauch, Verbesserung der Energieverbrauchseffektivität von Rechenzentren, Absenkung und Konkretisierung der Einsparpflicht der Länder, Reduzierung des Schwellenwerts für verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme für Unternehmen, Schaffung eines gebündelten Verfahrens für Informationspflichten, Anpassung des jährlichen Fortbildungsumfangs für Auditoren auf 12 Stunden, Berichtspflicht der Bundesregierung, Klarstellungen und redaktionelle Änderungen;
Änderung zahlreicher §§ Energieeffizienzgesetz, erneute Änderung §§ 8b und 8d sowie zusätzliche Einfügung § 9 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen; Verordnungsermächtigung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Der Gesetzentwurf enthält keine Be- oder Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 169/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 169/1/23
- PlenarantragDrucksache 169/2/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1033
- BeschlussdrucksacheDrucksache 169/23(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/6872
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/106
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 20/108
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/7632
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/7633
- 2. BeratungFeststellung der BeschlussunfähigkeitPlenarprotokoll 20/116
- ÄnderungsantragDrucksache 20/8424
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/122
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/122
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 478/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 478/1/23
- PlenarantragDrucksache 478/2/23
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1037
- BeschlussdrucksacheDrucksache 478/23(B)
- UnterrichtungDrucksache 269/24
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.