Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 359.
- In Kraft seit
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Was sich ändert
Steigerung der Attraktivität des Pflegestudiums durch Integration der Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen in das bestehende System der beruflichen Pflegeausbildung, Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums, ebenfalls finanziert über die Ausgleichsfonds in den Ländern, Struktur- der Organisationsänderungen der Praxiseinsätze sowie Ausgestaltung als duales Studium, Übergangsvorschriften, Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit dem umfassend verantwortlichen Träger des praktischen Teils bei Erhalt der Gesamtverantwortung der Hochschule für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den Praxiseinsätzen; Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen auch der beruflichen Pflegeausbildung auf Grundlage inzwischen vorliegender Umsetzungserfahrungen; Verbesserung der Pflege-Fachkräfteeinwanderung durch weitere Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren, Möglichkeit von Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung u.a.; Umsetzung von EU-Vorgaben sowie der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Chancengleichheit von Prüfungskandidaten;
Änderung von 3 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag betr. Stärkung der akademischen Pflegeausbildung und Ausbildungsvergütung im Studium
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2019 und vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung der Anzahl der Prüfer in der Pflegeausbildung und zur Rolle des Prüfungsvorsitzenden (6 C 19.18; 6 C 8.19)
Art. 4f Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG zur partiellen Berufserlaubnis bei der beruflichen Pflegeausbildung;
Beschlussempfehlung des Ausschusses: umfangreiche Änderungen, u.a. betr. praktische Pflegeausbildung, erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde, Datenerfassung und Umlagebetrag zur Ausbildungsfinanzierung, Fortbildung, staatliche Prüfungen, Sprachkenntnisse zum Führen der Berufsbezeichnung, Patientenprüfungen und Simulationsprüfungen, Inhalte des Hebammenstudiums; Krankengeldanspruch für die Begleitperson eines Behinderten, Kinderkrankengeld, Arzneimittelverordnung, Gehaltszahlungen, Arbeitsbedingungen und Personalbemessung im Pflegebereich, Schiedsverfahren als Konfliktlösungsmechanismus, Kranken- und Pflegeversicherungs-Beitragsfestsetzung, Ausbildung von Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten; Folgeänderungen, Klarstellungen und Korrekturen;
Änderung weiterer 9 Gesetze und 3 Rechtsverordnungen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger (Studierende) entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand durch den Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit dem Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung von einer Stunde je Ausbildungsvertrag. Bei angenommenen 650 neuen Ausbildungsverträgen jährlich für die hochschulische Pflegeausbildung (berücksichtigt werden nur diejenigen, die nicht ohnehin einen Ausbildungsvertrag für die berufliche Pflegeausbildung abgeschlossen hätten) entsteht ein Zeitaufwand von rund 650 Stunden jährlich.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 225/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 225/1/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1035
- BeschlussdrucksacheDrucksache 225/23(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/8105
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/123
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/8901
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/8902
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/131
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/131
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 540/23
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1038
- BeschlussdrucksacheDrucksache 540/23(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.