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Gesetzgebung im Bundestag

Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

VerordnungLaut DIP: In Beratung

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2023, 192.

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Erlass einer Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung - UVAV);

Digitalisierung des Verfahrens über die Anzeige von Versicherungsfällen, elektronische Anzeige als ausschließlicher Meldeweg, Wegfall der bisherigen Formulare, Nutzung von Daten aus anderen Anzeigeverfahren

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BR-Drucksache 232/23, Abschnitt E.1, unverändert:

Es werden für Bürgerinnen und Bürger keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales, Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

11Probleme auf dem Board
67mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratVerordnungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Innere AngelegenheitenDrucksache 232/23
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 232/1/23
  3. · BundesratPlenarantragDrucksache 232/2/23
  4. · BundesratBR-SitzungZustimmung/ÄnderungenPlenarprotokoll 1035
  5. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 232/23(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.