Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 192.
Was sich ändert
Erlass einer Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung - UVAV);
Digitalisierung des Verfahrens über die Anzeige von Versicherungsfällen, elektronische Anzeige als ausschließlicher Meldeweg, Wegfall der bisherigen Formulare, Nutzung von Daten aus anderen Anzeigeverfahren
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Es werden für Bürgerinnen und Bürger keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales, Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
- 10kennen das
- 9kennen das
- 4kennen das
- 5kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 232/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 232/1/23
- PlenarantragDrucksache 232/2/23
- BR-SitzungZustimmung/ÄnderungenPlenarprotokoll 1035
- BeschlussdrucksacheDrucksache 232/23(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.