Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Zahlreiche Maßnahmen zur Modernisierung der Arbeitsförderung und Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen: Verbesserung des Vermittlungsprozesses durch die Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung zu einem Kooperationsplan und die Nutzung der Videotelefonie für Beratungsgespräche, erleichterter Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Gründer, vereinfachte Berechnung des Arbeitslosengeldes, Anpassung vorhandener Förderinstrumente, insbes. zur Unterstützung junger Menschen, u.a. durch die Stärkung der Jugendberufsagenturen durch rechtskreisübergreifende Kooperationen sowie umfassende und ganzheitliche Beratung, Erprobung und Einsatz neuer Technologien und Modernisierung der IT-Infrastruktur in der Bundesagentur für Arbeit (BA), Verstetigung modellhaft erprobter Angebote der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im In- und Ausland für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei der BA, Ausweitung des Eingliederungszuschusses auf Menschen mit Behinderungen ohne Schwerbehinderung, Sonderregelung zum Gründungszuschuss, Klarstellung zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Regelung zur Beitragshöhe bei Freiwilligendiensten im Fall eines Wechsels der Einsatzstelle, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;
Aufhebung §§ 106a, 421h und 440 Abs. 4 sowie Änderung und Einfügung zahlr. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung §§ 16, 39 und 40a Zweites Buch Sozialgesetzbuch, § 28a Viertes Buch Sozialgesetzbuch, § 258 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 10 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein neuer Erfüllungsaufwand. Vielmehr werden sie jährlich um insgesamt rund 324 000 Stunden entlastet. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger pro Jahr um rund 2,5 Millionen Euro an Sachaufwand entlastet.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales, Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 402/24
- UnterrichtungDrucksache zu402/24
- GesetzentwurfDrucksache 20/12779
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 402/1/24
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/188
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1047
- BeschlussdrucksacheDrucksache 402/24(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/13170
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/13328
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.