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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf

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Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens zwecks Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Verkehrssektor, zur Ermöglichung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen sowie zur Bereitstellung einer Datengrundlage zur behördlichen Aufgabenerfüllung; Ermöglichung und Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationssysteme, Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und -qualität, Verringerung von Hürden bei der Datennutzung, Vorgabe verkehrsträgerübergreifender einheitlicher Regeln für die Datenbereitstellung und für mindestens europaweite Interoperabilität, Schaffung klarer und einfacher Regeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand, Ermöglichung anbieterübergreifender digitaler Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen; Gründung einer Koordinierungsstelle für Mobilitätsdaten bei der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Festlegung technischer Vorgaben sowie Kommunikation mit und Unterstützung von Dateninhabern und Datennutzern, Zuständigkeit für Gesetzesdurchführung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität, u.a. mit Befugnis zur Festsetzung von Zwangsgeldern und Geldbußen, Regelung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Verwaltungsvereinbarung;

Gesetz zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten (Mobilitätsdatengesetz - MDG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung §§ 3a, 3b und 3c sowie Änderung § 57 Personenbeförderungsgesetz, Außerkrafttreten Mobilitätsdatenverordnung; Verordnungsermächtigung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/13954, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales, Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:

17Probleme auf dem Board
301mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Verkehrsausschuss, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, FinanzausschussDrucksache 496/24
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 496/1/24
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1049
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 496/24(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/13954
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Digitales, Ausschuss für Inneres und Heimat, Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss, VerkehrsausschussPlenarprotokoll 20/203

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.