Gesetz zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens zwecks Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Verkehrssektor, zur Ermöglichung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen sowie zur Bereitstellung einer Datengrundlage zur behördlichen Aufgabenerfüllung; Ermöglichung und Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationssysteme, Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und -qualität, Verringerung von Hürden bei der Datennutzung, Vorgabe verkehrsträgerübergreifender einheitlicher Regeln für die Datenbereitstellung und für mindestens europaweite Interoperabilität, Schaffung klarer und einfacher Regeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand, Ermöglichung anbieterübergreifender digitaler Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen; Gründung einer Koordinierungsstelle für Mobilitätsdaten bei der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Festlegung technischer Vorgaben sowie Kommunikation mit und Unterstützung von Dateninhabern und Datennutzern, Zuständigkeit für Gesetzesdurchführung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität, u.a. mit Befugnis zur Festsetzung von Zwangsgeldern und Geldbußen, Regelung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Verwaltungsvereinbarung;
Gesetz zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten (Mobilitätsdatengesetz - MDG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung §§ 3a, 3b und 3c sowie Änderung § 57 Personenbeförderungsgesetz, Außerkrafttreten Mobilitätsdatenverordnung; Verordnungsermächtigung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales, Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
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- 27kennen das
- 9kennen das
- 22kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 496/24
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 496/1/24
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1049
- BeschlussdrucksacheDrucksache 496/24(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/13954
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/203
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.