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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Erweiterung des § 78b Absatz 2 des Strafgesetzbuchs

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf

Bei DIP ansehen

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Erweiterung der Regelung zur Strafverfolgungsverjährung in personeller und zeitlicher Hinsicht: Ausweitung auf Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung ohne Bundes- oder Landtagsmandat, automatisches Einsetzen der Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der Tatbeendigung bis zur Beendigung des Mandats oder Amtes;

Änderung § 78b Strafgesetzbuch

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Verwaltung. Das steht dazu auf dem Board:

5Probleme auf dem Board
47mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/13797
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: RechtsausschussPlenarprotokoll 20/203

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.