Gesetz zur Erweiterung des § 78b Absatz 2 des Strafgesetzbuchs
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Erweiterung der Regelung zur Strafverfolgungsverjährung in personeller und zeitlicher Hinsicht: Ausweitung auf Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung ohne Bundes- oder Landtagsmandat, automatisches Einsetzen der Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der Tatbeendigung bis zur Beendigung des Mandats oder Amtes;
Änderung § 78b Strafgesetzbuch
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung. Das steht dazu auf dem Board:
- 21kennen das
- 9kennen das
- 6kennen das
- 6kennen das
- 5kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/13797
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/203
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.