Geht besser.
Geht besser.Einfache Sprache

Gesetzgebung im Bundestag

Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

VerordnungLaut DIP: In Beratung

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2025, 125.

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Anwendung in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Verwaltung. Das steht dazu auf dem Board:

5Probleme auf dem Board
47mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratVerordnungÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, FinanzausschussDrucksache 81/25
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 81/1/25
  3. · BundesratBR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1053
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 81/25(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.