Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 125.
Was sich ändert
Anwendung in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung. Das steht dazu auf dem Board:
- 21kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 81/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 81/1/25
- BR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1053
- BeschlussdrucksacheDrucksache 81/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.