Zweite Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 112.
Was sich ändert
Erweiterung des technischen Benutzers der Stufe T um ein Schreibrecht, Berechtigung zur Einrichtung eines technischen Benutzers durch Standesbeamte
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Die Regelungen dienen der Umsetzung des RegMoG und tragen somit für Bürgerinnen und Bürgern zu Entlastungen beim Erfüllungsaufwand bei, da beim flächendeckenden Einsatz von automatisierten Datenabrufen mittels technischem Benutzer Behördengänge und die Erforderlichkeit der Vorlage von urkundlichen Nachweisen in standesamtlichen Verfahren weiter reduziert werden.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung. Das steht dazu auf dem Board:
- 21kennen das
- 9kennen das
- 6kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 95/25
- BR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1053
- BeschlussdrucksacheDrucksache 95/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.