... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzesantrag
Was sich ändert
Zur Wahrung des Vertrauens der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden oder sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung Schaffung eines neuen Straftatbestands betr. die Äußerung oder Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen in Zusammenhang mit der Dienstausübung von Amtsträgern unter Einbeziehung der Kommunikation über geschlossene Chatgruppen, Ahndung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe;
Neufassung § 341 Strafgesetzbuch sowie Änderung § 48 Wehrstrafgesetz
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 449/23 in der Fassung BR-Drs 449/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP C067)
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung. Das steht dazu auf dem Board:
- 21kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzesantragDrucksache 413/25
- BR-Sitzungerneute Einbringung; Bestellung eines BeauftragtenPlenarprotokoll 1057
- BeschlussdrucksacheDrucksache 413/25(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/2741
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.