Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerabschiedetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Ausweitung der notariellen Onlineverfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts: Zulassung der Online-Beurkundung zur Eintragung in das Stiftungsregister, zur Anmeldung im Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, zur Mitwirkung bei der Gründung von Aktiengesellschaften sowie für Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen einer GmbH, Klarstellung betr. Anforderungen an Vollmachten zur Vereinsregisteranmeldung; Erweiterung der im Bundeszentralregister zu speichernden Daten um den Geburtsstaat der betroffenen Person; Einführung des Digitalen Führungszeugnisses für private Zwecke; Verlängerung der Antragsfrist zur Entschädigung wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldaten um fünf Jahre; rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen;
Änderung § 77 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Stiftungsgesetz, § 12 Handelsgesetz sowie §§ 23, 30 und 280 Aktiengesetz, Änderungen in 3 weiteren Gesetzen;
Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung); Änderungen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger verringert sich um rund 6 700 Stunden und um 500 000 Euro. Die Entlastung stellt ein „Out“ im Sinne „One in, one out“-Regel der Bundesregierung dar.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung. Das steht dazu auf dem Board:
- 18kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 42/26
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 42/1/26
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1062
- BeschlussdrucksacheDrucksache 42/26(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/4782
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/67
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/8596
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/102
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/102
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.