Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2019, 1048.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Anhebung der Bedarfssätze in den Jahren 2019 und 2020 sowie der Einkommensfreibeträge in den Jahren 2019, 2020 und 2021, Erhöhung des Vermögensfreibetrags für Studierende auf 8.200 Euro sowie auf 2.300 Euro für Auszubildende mit Unterhaltspflichten, Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge an die BAföG-Sätze sowie der Sozialpauschalen an die aktuellen Sozialversicherungsbeitragssätze, Anpassung der Rückzahlungskonditionen für Studierende an die wirtschaftliche Entwicklung und individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit bei sozial gerechter Ausgestaltung, Anhebung regelmäßiger monatlicher Mindestrückzahlungsrate auf 130 Euro, Abschaffung bisheriger Förderungsart mit verzinslichem Bankdarlehen der KfW (sog. "Hilfe zum Studienabschluss") zugunsten eines zinsfreien Staatsdarlehens, Einbeziehung von Ausbildungen an privaten Akademien im tertiären Bereich in die Förderungsfähigkeit;
Änderung versch. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 5 BAföG-Auslandszuschlagsverordnung sowie §§ 13a und b Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger beläuft sich auf rund 176.000 Stunden und Ausgaben in geringfügiger Höhe. Mit der Anhebung u. a. der Bedarfssätze und Freibeträge wird zwar der Gefördertenkreis ausgeweitet und es entsteht zusätzlich damit zugleich erstmals Erfüllungsaufwand auch für diejenigen, die erstmalig in die Förderungsberechtigung kommen und dementsprechend einen ersten Förderungsantrag stellen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 55/19
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 55/1/19
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache zu55/1/19
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 975
- BeschlussdrucksacheDrucksache 55/19(B)
- GesetzentwurfDrucksache 19/8749
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 19/93
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/10249
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 19/10250
- ÄnderungsantragDrucksache 19/10251
- ÄnderungsantragDrucksache 19/10252
- ÄnderungsantragDrucksache 19/10253
- ÄnderungsantragDrucksache 19/10254
- ÄnderungsantragDrucksache 19/10255
- ÄnderungsantragDrucksache 19/10256
- ÄnderungsantragDrucksache 19/10257
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Annahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 19/101
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/101
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 216/19
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu216/19
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 216/1/19
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 978
- BeschlussdrucksacheDrucksache 216/19(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.