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Gesetzgebung im Bundestag

Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

176.000Stunden mehr Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 19/8749, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2019, 1048.

  • In Kraft seit weiteres siehe im BGBl

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Anhebung der Bedarfssätze in den Jahren 2019 und 2020 sowie der Einkommensfreibeträge in den Jahren 2019, 2020 und 2021, Erhöhung des Vermögensfreibetrags für Studierende auf 8.200 Euro sowie auf 2.300 Euro für Auszubildende mit Unterhaltspflichten, Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge an die BAföG-Sätze sowie der Sozialpauschalen an die aktuellen Sozialversicherungsbeitragssätze, Anpassung der Rückzahlungskonditionen für Studierende an die wirtschaftliche Entwicklung und individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit bei sozial gerechter Ausgestaltung, Anhebung regelmäßiger monatlicher Mindestrückzahlungsrate auf 130 Euro, Abschaffung bisheriger Förderungsart mit verzinslichem Bankdarlehen der KfW (sog. "Hilfe zum Studienabschluss") zugunsten eines zinsfreien Staatsdarlehens, Einbeziehung von Ausbildungen an privaten Akademien im tertiären Bereich in die Förderungsfähigkeit;

Änderung versch. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 5 BAföG-Auslandszuschlagsverordnung sowie §§ 13a und b Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 19/8749, Abschnitt E.1, unverändert:

Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger beläuft sich auf rund 176.000 Stunden und Ausgaben in geringfügiger Höhe. Mit der Anhebung u. a. der Bedarfssätze und Freibeträge wird zwar der Gefördertenkreis ausgeweitet und es entsteht zusätzlich damit zugleich erstmals Erfüllungsaufwand auch für diejenigen, die erstmalig in die Förderungsberechtigung kommen und dementsprechend einen ersten Förderungsantrag stellen.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Bildung. Das steht dazu auf dem Board:

5Probleme auf dem Board
24mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Kulturfragen, Ausschuss für Frauen und Jugend, FinanzausschussDrucksache 55/19
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 55/1/19
  3. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache zu55/1/19
  4. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 975
  5. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 55/19(B)
  6. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 19/8749
  7. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 19/93
  8. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/10249
  9. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 19/10250
  10. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 19/10251
  11. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 19/10252
  12. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 19/10253
  13. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 19/10254
  14. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 19/10255
  15. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 19/10256
  16. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 19/10257
  17. · Bundestag2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Annahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 19/101
  18. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/101
  19. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für KulturfragenDrucksache 216/19
  20. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu216/19
  21. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 216/1/19
  22. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 978
  23. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 216/19(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.