Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2019, 1759.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des Hebammenberufes sowie Verbesserung der Ausbildungsqualität und Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG durch vollständige Akademisierung der Hebammenausbildung als duales Studium mit hohem Praxisanteil; Übernahme von Reisekosten für Pflegebedürftige durch Kranken- und Pflegekassen bei deren Mitnahme bei einer stationären medizinischen Rehabilitation pflegender Angehöriger;
Konstitutive Neufassung Hebammengesetz unter dem Titel Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 60 und 134a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz, Aufhebung Hebammengesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22 ; ABl. L 271, 17.10.2007, S. 18 ; ABl. L 134, 24.05.2016, S. 132)
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 229/19 GESTA M017
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Stundenverteilung für berufspraktischen und hochschulischen Teil des Studiums, behördliche Zuständigkeit bei Dienstleistungserbringung in anderen EU-Staaten, Übergangsvorschriften, Zugangsvoraussetzungen u.a.; gesetzliche Evaluierungs- und Berichtspflicht
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Studierenden kann die reformierte Ausbildung im Hinblick auf die Dauer des dualen Studiums im Einzelfall gegebenenfalls einen zeitlichen Erfüllungsaufwand bedeuten. Abhängig von der Ausgestaltung des Studiums kann das duale Hebammenstudium nach § 11 sechs bis acht Semester, also länger dauern als die bisherige dreijährige fachschulische Ausbildung nach dem Hebammengesetz in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung. Die Entscheidung über die konkrete Dauer des Studiums wird in den Ländern getroffen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 19/10612
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 19/104
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/13588
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/115
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/115
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 504/19
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 504/1/19
- DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 982
- BeschlussdrucksacheDrucksache 504/19(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.