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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2019, 1759.

  • In Kraft seit weiteres siehe im BGBl

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des Hebammenberufes sowie Verbesserung der Ausbildungsqualität und Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG durch vollständige Akademisierung der Hebammenausbildung als duales Studium mit hohem Praxisanteil; Übernahme von Reisekosten für Pflegebedürftige durch Kranken- und Pflegekassen bei deren Mitnahme bei einer stationären medizinischen Rehabilitation pflegender Angehöriger;

Konstitutive Neufassung Hebammengesetz unter dem Titel Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 60 und 134a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz, Aufhebung Hebammengesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung

Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22 ; ABl. L 271, 17.10.2007, S. 18 ; ABl. L 134, 24.05.2016, S. 132)

Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 229/19 GESTA M017

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Stundenverteilung für berufspraktischen und hochschulischen Teil des Studiums, behördliche Zuständigkeit bei Dienstleistungserbringung in anderen EU-Staaten, Übergangsvorschriften, Zugangsvoraussetzungen u.a.; gesetzliche Evaluierungs- und Berichtspflicht

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 19/10612, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Studierenden kann die reformierte Ausbildung im Hinblick auf die Dauer des dualen Studiums im Einzelfall gegebenenfalls einen zeitlichen Erfüllungsaufwand bedeuten. Abhängig von der Ausgestaltung des Studiums kann das duale Hebammenstudium nach § 11 sechs bis acht Semester, also länger dauern als die bisherige dreijährige fachschulische Ausbildung nach dem Hebammengesetz in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung. Die Entscheidung über die konkrete Dauer des Studiums wird in den Ländern getroffen.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:

27Probleme auf dem Board
207mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 19/10612
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendPlenarprotokoll 19/104
  3. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/13588
  4. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/115
  5. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/115
  6. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Gesundheitsausschuss, Ausschuss für KulturfragenDrucksache 504/19
  7. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 504/1/19
  8. · BundesratDurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 982
  9. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 504/19(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.