Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 1150.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Bedarfsgerechte Anpassung des BAföG zur besseren Erreichung breiterer Bevölkerungsschichten und Sicherung von Chancengerechtigkeit: Anhebung der Freibeträge um 20 und der Bedarfssätze und des Kinderbetreuungszuschlags um 5 Prozent für Schüler, Studierende sowie für Auszubildende in beruflicher Ausbildung und Berufsvorbereitung, Anhebung des Wohnzuschlags für auswärts Wohnende auf 360 Euro, der Altersgrenze für den Beginn eines postgradualen Hochschulstudiums auf 45 Jahre, der Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie des Vermögensfreibetrags auf 45.000 Euro, elektronische Antragstellung durch Verzicht auf das Schriftformerfordernis, Förderung einjähriger in sich abgeschlossener Studiengänge im Nicht-EU-Ausland, Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen, Verlängerung der Förderungshöchstdauer durch Verordnungsermächtigung der Bundesregierung im Krisenfall, Klarstellungen, Folgeänderungen;
Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz, Änderung versch. §§ und Einfügung § 455 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 2 Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen sowie § 19 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz; Verordnungsermächtigung
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Neuausrichtung des BAföG
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Inflationsbedingte Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge um zusätzliche 0,75 Prozentpunkte, altersgemäße Anpassung der Vermögensfreibeträge, Klarstellung zum Ausschluss von Strafgefangenen von der BAföG-Förderung unter Verweis auf landesrechtliche Regelungen zur Ausbildungsbeihilfe im Strafvollzug; Annahme einer Entschließung: Einleitung weiterer struktureller Reformschritte, u.a. Etablierung einer Studienstarthilfe als Einmalzahlung für Studierende aus Bedarfsgemeinschaften, eltern- und geschwisterunabhängigere Ausgestaltung und regelmäßige Anpassung der Freibeträge und Bedarfsätze, BAföG-Bezug nach Ausbildungsabbruch bzw. Studienfachwechsel, Ausbau des Aufstiegs-BAföG, flexiblere Ausgestaltung der Nachweispflichten, Förderung von Auslandsaufenthalten für Schüler sowie von Ausbildung und Studium in Teilzeit;
Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger verringert sich der jährliche Erfüllungsaufwand im Bereich des BAföG um 852 859 Stunden. Zwar wird der Gefördertenkreis durch die Anhebung u. a. der Bedarfssätze und Freibeträge ausgeweitet und es entsteht damit zugleich Erfüllungsaufwand auch für diejenigen, die erstmals in die Förderungsberechtigung kommen und dementsprechend einen ersten Förderungsantrag stellen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 160/22
- GesetzentwurfDrucksache 20/1631
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 160/1/22
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/34
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1021
- BeschlussdrucksacheDrucksache 160/22(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/2244
- Nachträgliche ÜberweisungÜberweisungPlenarprotokoll 20/43
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/2399
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/2401
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 20/44
- 2. BeratungPlenarprotokoll 20/44
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/44
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 289/22
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu289/22
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1023
- BeschlussdrucksacheDrucksache 289/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.