Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 2478.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Ablösung der alleine verbindlichen Papierfassung des Bundesgesetzblattes durch Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Bundes: Einführung eines Gesetzesvorbehaltes betr. elektronische Verkündung auch von Gesetzen;
Änderung Art. 82 Grundgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Keine Änderung.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung, Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 197/22
- 1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1023
- BeschlussdrucksacheDrucksache 197/22(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/2729
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/54
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4699
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/73
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/73
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 620/22
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1029
- BeschlussdrucksacheDrucksache 620/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.