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Gesetzgebung im Bundestag

Drittes Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

62.000Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/2294, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 1744.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 2, 14, 15, 16 Buchst. b, c, Nr. 23 Buchst. c, Nr. 24 Buchst. a, Artikel 2 Nr. 8 Buchst. a, Nr. 11a

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Schaffung von Grundlagen für die elektronische Kommunikation mit dem Standesamt bei weitgehendem Verzicht auf die Vorlage urkundlicher Nachweise durch anzeigepflichtige Institutionen und Antragstellende bei ausgewählten personenstandsrechtlichen Verfahren (z.B. bei Geburts- oder Sterbeanzeige oder bei Anmeldung einer Eheschließung): Durchführung eines automatisierten Abrufverfahrens für Daten aus Registern anderer Standesämter, Verzicht auf Eintragung der Zugehörigkeit zu einer Religionszugehörigkeit, Intensivierung der elektronischen Nacherfassung von papiergebundenen Alteinträgen in den Personenstandsregistern; klarstellende und redaktionelle Änderungen personenstandsrechtlichen Vorschriften;

Änderung zahlr. §§ Personenstandsgesetz und Personenstandsverordnung, Aufhebung § 3 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts; Bekanntmachungserlaubnis Personenstandsgesetz und Personenstandsverordnung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/2294, Abschnitt E.1, unverändert:

Der Verzicht auf die Vorlage von Nachweisen im personenstandsrechtlichen Verfahren und der damit verbundene Wegfall von Behördengängen führt für die Betroffenen zu einer Verringerung des Erfüllungsaufwandes. Bürgerinnen und Bürger werden beim Erfüllungsaufwand für die durchzuführenden standesamtlichen Verfahren in einer Größenordnung von rd. 62.000 Stunden pro Jahr entlastet.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Verwaltung, Digitales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
62mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Innere AngelegenheitenDrucksache 240/22
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/2294
  3. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Inneres und Heimat, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, RechtsausschussPlenarprotokoll 20/44
  4. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 240/1/22
  5. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1023
  6. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 240/22(B)
  7. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/3064
  8. · BundestagNachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTÜberwiesen an: Ausschuss für Inneres und Heimat, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, RechtsausschussDrucksache 20/3369
  9. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/3719
  10. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/57
  11. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/57
  12. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Innere AngelegenheitenDrucksache 477/22
  13. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 477/1/22
  14. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1025
  15. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 477/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.