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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 2752.

  • In Kraft seit das Ganze

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Einführung der amtlichen elektronischen Ausgabe des Bundesgesetzblatts als ausschließliches Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen auf einer frei zugänglichen barrierefreien Internetplattform: Zusammenführung und zeitgemäße Ausgestaltung bisheriger Regelungen zur Umstellung auf die elektronische Gesetzesverkündung, Veröffentlichung durch das BfJ, Regelungen u.a. betr. Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit, Archivierung, Ersatzverkündung und -bekanntmachung bei technischen Störungen im Internet sowie zu vereinfachten Verkündungen und amtlichen Bekanntmachungen, u.a. durch Nutzung digitaler und sozialer Medien, Folgeänderungen;

Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz – VkBkmG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen in 40 Gesetzen sowie Aufhebung Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz und Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 82), siehe GESTA B011

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Bereitstellung der Daten elektronisch und in allen verfügbaren Formaten zusammen mit den zugehörigen Metadaten gem. Datennutzungsgesetz, Anpassung der Reihenfolge der für die vereinfachte Verkündung oder Bekanntmachung nutzbaren Medienarten an bestehende Regelung, Klarstellung zum Änderungsverbot, redaktionelle Folgeänderungen;

Erneute Änderung §§ 2, 6, 10, 11 und 17 Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/3068, Abschnitt E.1, unverändert:

Es entsteht eine laufende Entlastung durch die unentgeltliche Bereitstellung des Bundesgesetzblatts. Bislang muss die amtliche Fassung entweder gegen Entgelt bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Verwaltung, Digitales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
62mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Innere AngelegenheitenDrucksache 243/22(neu)
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 243/1/22
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1023
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 243/22(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/3068
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Inneres und Heimat, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 20/54
  7. · BundestagÄnderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesÜberwiesen an: Ausschuss für DigitalesPlenarprotokoll 20/59
  8. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4709
  9. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/73
  10. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/73
  11. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: RechtsausschussDrucksache 621/22(neu)
  12. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1029
  13. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 621/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.