Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 2752.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Einführung der amtlichen elektronischen Ausgabe des Bundesgesetzblatts als ausschließliches Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen auf einer frei zugänglichen barrierefreien Internetplattform: Zusammenführung und zeitgemäße Ausgestaltung bisheriger Regelungen zur Umstellung auf die elektronische Gesetzesverkündung, Veröffentlichung durch das BfJ, Regelungen u.a. betr. Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit, Archivierung, Ersatzverkündung und -bekanntmachung bei technischen Störungen im Internet sowie zu vereinfachten Verkündungen und amtlichen Bekanntmachungen, u.a. durch Nutzung digitaler und sozialer Medien, Folgeänderungen;
Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz – VkBkmG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen in 40 Gesetzen sowie Aufhebung Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz und Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 82), siehe GESTA B011
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Bereitstellung der Daten elektronisch und in allen verfügbaren Formaten zusammen mit den zugehörigen Metadaten gem. Datennutzungsgesetz, Anpassung der Reihenfolge der für die vereinfachte Verkündung oder Bekanntmachung nutzbaren Medienarten an bestehende Regelung, Klarstellung zum Änderungsverbot, redaktionelle Folgeänderungen;
Erneute Änderung §§ 2, 6, 10, 11 und 17 Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Es entsteht eine laufende Entlastung durch die unentgeltliche Bereitstellung des Bundesgesetzblatts. Bislang muss die amtliche Fassung entweder gegen Entgelt bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung, Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
- 21kennen das
- 9kennen das
- 6kennen das
- 6kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 243/22(neu)
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 243/1/22
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1023
- BeschlussdrucksacheDrucksache 243/22(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/3068
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/54
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 20/59
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4709
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/73
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/73
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 621/22(neu)
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1029
- BeschlussdrucksacheDrucksache 621/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.