Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 2791.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Weiterentwicklung des sog. Gute-KiTa-Gesetzes auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Gesetzesevaluation: Verpflichtung der Länder zur Ergreifung von Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung in den Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung, insbes. betr. sprachliche Förderung, Stärkung der Kindertagespflege sowie Förderung der Gesundheit, Ernährung und Bewegung, verpflichtende soziale Staffelungskriterien bei der Ausgestaltung der Kostenbeiträge und diesbez. Klarstellung zur Ermöglichung weiterer Regelungen durch Landesrecht, Fortführung des Monitorings, zweijährliche Berichterstattung, Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2023 und 2024 bei Verringerung des Bundes- und Erhöhung des Länderanteils um jeweils 1993 Mio Euro;
Änderung §§ 2, 3, 4 und 6 KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz, § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 1 Finanzausgleichsgesetz
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Fortsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation und Überführung in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Streichung der verpflichtenden Staffelung der Elternbeiträge, Übergangsfinanzierung des Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" für weitere 6 Monate bis zum 30. Juni 2023;
Verzicht auf Änderung § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie erneute Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die beabsichtigte Änderung des § 90 SGB VIII ein einmaliger erhöhter Aufwand in Höhe von rund 485.600 Stunden und ein jährlicher erhöhter Aufwand von rund 130.700 Stunden.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Steuern, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 408/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 408/1/22(neu)
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1025
- BeschlussdrucksacheDrucksache 408/22(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/3880
- Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BRDrucksache 20/3952
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/59
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/4145
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4725
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/4732
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/74
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/74
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 625/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 625/1/22
- 2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1029
- BeschlussdrucksacheDrucksache 625/22(B)
- UnterrichtungDrucksache 536/23
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.