Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Nichtzustimmungsbedürftige Regelungen zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie für einen verbesserten Hinweisgeberschutz und zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Meldung oder Offenlegung von Missständen in Unternehmen und Behörden: Schutz hinweisgebender sowie sonstiger von einer Meldung oder Offenlegung betroffenen Personen; zustimmungsbedürftige Regelungen zum Hinweisgeberschutz für Landes- und Kommunalbeamte sowie für Richter im Landesdienst in separatem Gesetz; Beschränkung der Regelung über Meldungen zu fehlender Verfassungstreue auf Bundesbeamte, Einbeziehung von Verstößen gegen Strafvorschriften, best. Ordnungswidrigkeiten sowie einzelner Rechtsbereiche u.a. zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche, Steuerbetrug oder bei Verstößen gegen Vorgaben zum Umweltschutz oder zur Lebensmittelsicherheit, Einbeziehung des Gesetzes über digitale Märkte in den sachlichen Anwendungsbereich, Wahlmöglichkeit zwischen interner und externer Meldung, Vertraulichkeitsgebot, Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen, Etablierung einer zentralen externen Meldestelle beim BfJ sowie im Zuständigkeitsbereich der BaFin und des Bundeskartellamts, Möglichkeit zur Einrichtung ext. Meldestellen durch die Länder betr. Landes- und Kommunalverwaltungen, Dokumentations- und Berichtsspflichten, Schutz vor Repressalien wie Kündigung, Mobbing oder Diskriminierung, Schadensersatzansprüche und Bußgeldvorschriften, Vorrang von Sicherheitsinteressen sowie Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten, Anpassungen bestehender Regelungen, insbes. im Bereich des Dienstrechts;
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in 7 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305, 26.11.2019, S. 17)
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16.02.2021 zum Whistleblowing in der Rechtssache Gawlik gg. Liechtenstein (23922/19)
Ursprünglicher (und später weitergeführter) Gesetzentwurf auf BT-Drs 20/3442 (GESTA C034)
Zustimmungsbedürftige Regelungen s. BT-Drs 20/5991 GESTA C047
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich keine Änderung des Erfüllungsaufwands.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung, Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
- 10kennen das
- 21kennen das
- 4kennen das
- 9kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/5992
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/92
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/6193
- ÄnderungsantragDrucksache 20/6195
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/6196
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.