Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 325.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Zustimmung zu dem am 11. Dezember 2024 beschlossenen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (NOOTS-Staatsvertrag): Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen informationstechnischen Systems (Nationales Once-Only-Technical-System, NOOTS) zum nationalen und grenzüberschreitenden Abruf und Übermitteln von elektronischen Nachweisen und Daten aus Datenbeständen öffentlicher Stellen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ermöglichung eines schnellen und bürokratiearmen Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern durch den direkten automatisierten Abruf von bereits in der öffentlichen Verwaltung vorliegenden Nachweisen und Daten (Once-Only-Prinzip), zunächst für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, Steuerung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des NOOTS durch den IT-Planungsrat, operative Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle, Umsetzung europäischer Vorgaben zum Anschluss an das EU-OOTS, Regelungen zum Datenschutz, zur Finanzierung sowie zur Anschluss- und Nutzungspflicht
Bezug: Verordnung (EU) 2018/1724 vom 02. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295, 21.11.2018, S. 1)
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung, Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 221/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/538
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/15
- 1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1056
- BeschlussdrucksacheDrucksache 221/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BRDrucksache 21/894
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/1628
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2192
- 2. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 21/34
- 3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 21/34
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 601/25
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1059
- BeschlussdrucksacheDrucksache 601/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.