Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2026, 119.
- In Kraft seit
- In Kraft ab
Was sich ändert
Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, Stabilisierung des Tarifvertragssystems und Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für tarifgebundene Arbeitgeber: Verpflichtung von Unternehmen, einschließlich Nach- und Verleihunternehmer, zur Gewährung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei der Ausführung öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge und Konzessionen des Bundes, Einrichtung einer Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zur Kontrolle der Einhaltung der Tarifstandards und rechtsverbindlichen Feststellung von Verstößen, Sanktionierung von Verstößen durch Vertragsstrafen oder die außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber, Befreiung von Dokumentations- und Nachweispflichten bei Vorlage eines Zertifikats einer Präqualifizierungsstelle, Nachunternehmerhaftung, Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, Folgeänderungen;
Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 588/24 (GESTA 20. WP G038) in reduzierter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Herausnahme der Lieferleistungen, erstmaliger Erlass einer Rechtsverordnung (RVO) durch das BMAS nur im Benehmen mit dem BMWE, Ausweitung der privilegierten Zertifizierung auf an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebundene Unternehmen, Ausstellung eines Zertifikats auch bei Abweichung von der einschlägigen RVO, Nutzung der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) durch die Tariftreuekontrollstellen und Arbeitgeber zur anlassbezogenen elektronischen Abfrage bzw. Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten, Unterrichtung der Prüfstellen über mögliche Verstöße der Arbeitgeber gegen Tariftreueversprechen durch die Rentenversicherungsträger, Folgeänderungen, Inkrafttreten;
Erneute Änderung versch. §§ Bundestariftreuegesetz und zusätzliche Einfügung § 108c Viertes Buch Sozialgesetzbuch sowie zusätzliche Änderung § 322 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderung im Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung, Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 381/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 381/1/25
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1057
- BeschlussdrucksacheDrucksache 381/25(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/1941
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/32
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/4325
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/4344
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/59
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/59
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 115/26
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1063
- BeschlussdrucksacheDrucksache 115/26(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.