Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: ÜberwiesenZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Maßnahmen zur bürgerfreundlicheren, transparenteren, effizienteren und unbürokratischeren Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung sowie zur Stärkung der Arbeitsvermittlung als Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA): weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltungsabläufe der BA, u.a. Vereinfachung der digitalen Arbeitslosmeldung und Vorrang der Nutzung elektronischer Übermittlungswege für Antragstellungen, Entfall des Schriftformerfordernisses beim Vermittlungsvertrag zwischen privaten Arbeitsvermittlern und Arbeitssuchenden, verpflichtende digitale Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Arbeitgeber, stärkere digitale Vernetzung der BA mit anderen Trägern, z.B. den Krankenkassen, Einsatz von Videotelefonie bei Beratungsgesprächen, Lockerung des Erreichbarkeitsrechts bei Arbeitslosigkeit durch Nutzung digitaler Kommunikation; Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch einen einfacheren Kooperationsplan, Ermöglichung der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive (Job-to-Job-Erprobung), Einführung einer Reallaborklausel zum Testen neuer Prozesse und Instrumente in der Arbeitsverwaltung, Stärkung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Verbesserungen beim Weiterbildungs- und Ausbildungsgeld, Verwaltungsvereinfachungen beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, Verlängerung der Antragsfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen, Regelungen zum Einsatz von Cloud-Computing-Diensten in der Sozialverwaltung; Erleichterungen für Unternehmen beim Arbeitsschutz durch Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Folgeänderungen;
Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung zahlreicher §§ von 9 weiteren Gesetzen
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein neuer Erfüllungsaufwand. Vielmehr werden sie jährlich um einen Zeitaufwand von insgesamt rund 942 000 Stunden entlastet. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger pro Jahr um rund 8 Millionen Euro an Sachaufwand entlastet. Die Entlastungen beruhen ausschließlich auf nationalen Rechtsänderungen. Der Erfüllungsaufwand unterliegt der „One in, one out“-Regel.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verwaltung, Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 436/26
- GesetzentwurfDrucksache 21/7870
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 436/1/26
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1068
- BeschlussdrucksacheDrucksache 436/26(B)
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/97
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/8301
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.