... Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung, Abgelehnt
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: AbgelehntZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Dauerhafte Entfristung § 52a (Verwendung von Teilen urheberrechtlich geschützter Werke für Unterricht und Forschung);
Aufhebung § 137k Urheberrechtsgesetz
Bezug: Unterrichtung des Rechtsausschusses durch das BMJ vom 2. Mai 2008 (Bericht zu den praktischen Auswirkungen des § 52a Urheberrechtsgesetz und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen)
Stellungnahmen von Wissenschaftsorganisationen und Deutschem Bibliotheksverband
Siehe auch C137
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
- 3kennen das
- 6kennen das
- 5kennen das
- 4kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 17/10087
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 17/187
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 17/11699
- 2. BeratungAblehnung der VorlagePlenarprotokoll 17/211
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.