... Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2012, 2579.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Erneute Verlängerung der Geltung des § 52a UrhG (Verwendung von Teilen urheberrechtlich geschützter Werke für Unterricht und Forschung) zu Evaluierungszwecken bis Ende 2014;
Änderung § 137k Urheberrechtsgesetz
Bezug: Dritter Bericht des BMJ zu den praktischen Auswirkungen des § 52a des Urheberrechtsgesetzes und Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Siehe auch C120
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 17/11317
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 17/204
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 17/11699
- 2. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 17/211
- 3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 17/211
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 737/12
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 737/1/12
- PlenarantragDrucksache 737/2/12
- Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 904
- BeschlussdrucksacheDrucksache 737/12(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.