Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2014, 2475.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Finanzierungszuständigkeit des Bundes für BAföG-Geldleistungen ab 1. Januar 2015, Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um 7 Prozent sowie des Freibetrags für eigenes Vermögen Auszubildender auf 7.500 Euro (zusätzlicher Freibetrag bei Unterhaltspflichten auf 2100 Euro), Anpassung von Sozialpauschalen und Höchstbeträgen an aktuelle Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung, Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags für Auszubildende mit Kindern unter 10 Jahren auf 130 Euro, Anspruch auf Vorabentscheidung über die Förderungsfähigkeit eines Masterstudiums, Förderung der internationalen Mobilität von Schülern und Studierenden;
Änderung und Aufhebung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz, Änderung § 8 Stipendienprogramm-Gesetz, Änderung versch. §§ Sozialgesetzbuch III sowie § 13 Darlehensverordnung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger beläuft sich auf rund 605.000 Stunden und 360.000 Euro. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass infolge dieses Gesetzes eine Zunahme der Zahl der Geförderten um über 110.000 zusätzliche BAföG-Empfänger zu erwarten ist. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein einmaliger Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Steuern, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 375/14
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 375/1/14
- 1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 925
- BeschlussdrucksacheDrucksache 375/14(B)
- GesetzentwurfDrucksache 18/2663
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 18/57
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 18/3142
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 18/3143
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3177
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3178
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3179
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3180
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3181
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3182
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3183
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3184
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3185
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3186
- ÄnderungsantragDrucksache 18/3187
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des ÄnderungsantragsPlenarprotokoll 18/66
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 18/66
- 2. BeratungPlenarprotokoll 18/67
- 2. BeratungPlenarprotokoll 18/68
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 573/14
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 929
- BeschlussdrucksacheDrucksache 573/14(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.