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Gesetzgebung im Bundestag

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

605.000Stunden mehr Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 18/2663, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2014, 2475.

  • In Kraft seit weiteres siehe im BGBl

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Finanzierungszuständigkeit des Bundes für BAföG-Geldleistungen ab 1. Januar 2015, Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um 7 Prozent sowie des Freibetrags für eigenes Vermögen Auszubildender auf 7.500 Euro (zusätzlicher Freibetrag bei Unterhaltspflichten auf 2100 Euro), Anpassung von Sozialpauschalen und Höchstbeträgen an aktuelle Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung, Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags für Auszubildende mit Kindern unter 10 Jahren auf 130 Euro, Anspruch auf Vorabentscheidung über die Förderungsfähigkeit eines Masterstudiums, Förderung der internationalen Mobilität von Schülern und Studierenden;

Änderung und Aufhebung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz, Änderung § 8 Stipendienprogramm-Gesetz, Änderung versch. §§ Sozialgesetzbuch III sowie § 13 Darlehensverordnung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 18/2663, Abschnitt E.1, unverändert:

Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger beläuft sich auf rund 605.000 Stunden und 360.000 Euro. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass infolge dieses Gesetzes eine Zunahme der Zahl der Geförderten um über 110.000 zusätzliche BAföG-Empfänger zu erwarten ist. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein einmaliger Erfüllungsaufwand.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Steuern, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:

9Probleme auf dem Board
39mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Kulturfragen, Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Frauen und Jugend, FinanzausschussDrucksache 375/14
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 375/1/14
  3. · Bundesrat1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 925
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 375/14(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 18/2663
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 18/57
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 18/3142
  8. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 18/3143
  9. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3177
  10. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3178
  11. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3179
  12. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3180
  13. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3181
  14. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3182
  15. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3183
  16. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3184
  17. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3185
  18. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3186
  19. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 18/3187
  20. · Bundestag2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des ÄnderungsantragsPlenarprotokoll 18/66
  21. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 18/66
  22. · Bundestag2. BeratungPlenarprotokoll 18/67
  23. · Bundestag2. BeratungPlenarprotokoll 18/68
  24. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für KulturfragenDrucksache 573/14
  25. · Bundesrat2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 929
  26. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 573/14(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.