... Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2014, 1974.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Vollständige Entfristung § 52a UrhG (Verwendung von Teilen urheberrechtlich geschützter Werke für Unterricht und Forschung);
Änderung § 137k Urheberrechtsgesetz
Bezug: Entscheidungen des BGH vom 20. März 2013 zur Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen sowie vom 28. November 2013 zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf elektronischen Lernplattformen von Universitäten (I ZR 84/11 bzw. I ZR 76/12)
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
- 3kennen das
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- 5kennen das
- 4kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 18/2602
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 18/54
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 18/3069
- 2. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 18/63
- 3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 18/63
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 524/14
- Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 928
- BeschlussdrucksacheDrucksache 524/14(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.