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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2016, 342.

  • In Kraft seit das Ganze

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Berücksichtigung von Veränderungen im Hochschulbereich sowie Lieferverpflichtungen an EUROSTAT bei der Datenbereitstellung: Einführung einer Studienverlaufsstatistik für gestufte Studiengänge und Promotionsphase sowie Statistik zu Hochschulräten, Erweiterung des Merkmalskatalogs zur Studierenden- und Prüfungsstatistik, zur Personalstatistik, zum wissenschaftlichen Personal und zu Berufsakademien, rechtliche Grundlage für zentrale Auswertungsdatenbank des Statistischen Bundesamtes, Wegfall von Stellenstatistik und Gasthörerstatistik;

Änderung und Einfügung zahlreicher §§ Hochschulstatistikgesetz sowie §§ 9a und 13 Finanz- und Personalstatistikgesetz; Bekanntmachungserlaubnis

Bezug: Verordnung (EU) Nr. 912/2013 vom 23. September 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. L 252, 24.09.2013, S. 5) und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 995/2012 vom 26. Oktober 2012 mit Durchführungsvorschriften zur Entscheidung Nr. 1608/2003/EG zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (ABl. L 299, 27.10.2012, S. 18)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Beibehaltung der Gasthörerstatistik, Verlängerung der Speicherdauer der Daten zur Studienverlaufsstatistik, Terminverschiebung der ersten Datenlieferung der Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen, Folgeänderungen;

Erneute und zusätzliche Änderung §§ 3, 7 und 13 Hochschulstatistikgesetz

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 18/6560, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Bildung. Das steht dazu auf dem Board:

5Probleme auf dem Board
24mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Kulturfragen, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, FinanzausschussDrucksache 394/15
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 394/1/15
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 937
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 394/15(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 18/6560
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, InnenausschussPlenarprotokoll 18/136
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 18/7358
  8. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 18/152
  9. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 18/152
  10. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für KulturfragenDrucksache 55/16
  11. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu55/16
  12. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 942
  13. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 55/16(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.