Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2016, 342.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Berücksichtigung von Veränderungen im Hochschulbereich sowie Lieferverpflichtungen an EUROSTAT bei der Datenbereitstellung: Einführung einer Studienverlaufsstatistik für gestufte Studiengänge und Promotionsphase sowie Statistik zu Hochschulräten, Erweiterung des Merkmalskatalogs zur Studierenden- und Prüfungsstatistik, zur Personalstatistik, zum wissenschaftlichen Personal und zu Berufsakademien, rechtliche Grundlage für zentrale Auswertungsdatenbank des Statistischen Bundesamtes, Wegfall von Stellenstatistik und Gasthörerstatistik;
Änderung und Einfügung zahlreicher §§ Hochschulstatistikgesetz sowie §§ 9a und 13 Finanz- und Personalstatistikgesetz; Bekanntmachungserlaubnis
Bezug: Verordnung (EU) Nr. 912/2013 vom 23. September 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. L 252, 24.09.2013, S. 5) und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 995/2012 vom 26. Oktober 2012 mit Durchführungsvorschriften zur Entscheidung Nr. 1608/2003/EG zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (ABl. L 299, 27.10.2012, S. 18)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Beibehaltung der Gasthörerstatistik, Verlängerung der Speicherdauer der Daten zur Studienverlaufsstatistik, Terminverschiebung der ersten Datenlieferung der Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen, Folgeänderungen;
Erneute und zusätzliche Änderung §§ 3, 7 und 13 Hochschulstatistikgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 394/15
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 394/1/15
- 1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 937
- BeschlussdrucksacheDrucksache 394/15(B)
- GesetzentwurfDrucksache 18/6560
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 18/136
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 18/7358
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 18/152
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 18/152
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 55/16
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu55/16
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 942
- BeschlussdrucksacheDrucksache 55/16(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.