Gesetz zur Einführung zusätzlicher Leistungen für Kinder und Jugendliche im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
Laut DIP: Für erledigt erklärtZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzesantrag
Was sich ändert
Einführung von zusätzlichen einmaligen Leistungen für Regelleistungen beziehende Kinder und Jugendliche für die Beschaffung von Gebrauchs- und Unterrichtsmaterialien und persönlicher Ausstattung für die Schule; Einführung einer allgemeinen Öffnungsklausel analog § 28 SGB XII in das SGB II zur abweichenden Bedarfsbemessung in Einzelfällen (u.a. zur Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts eines geschiedenen Elternteils);
Änderung §§ 3, 6, 20 und 23 SGB II, Änderung § 31 SGB XII
Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 138 Mio. Euro.
Bezug: Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 (Az. B 7b AS 14/06 R) zum Umgangsrecht
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzesantragDrucksache 906/07
- BR-SitzungAusschusszuweisungPlenarprotokoll 840
- BR-Sitzungfür erledigt erklärtPlenarprotokoll 921
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.