Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 249.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Strukturelle Anpassungen der Förderleistungen und Verbesserungen der Startbedingungen für Studierende im Sozialleistungsbezug: Dynamisierung der Finanzierungsperiode durch Einführung eines sog. Flexibilitätssemesters, Ausweitung des Fachrichtungswechsels oder Ausbildungsabbruchs sowie der Regelvermutungsfrist für das Vorliegen eines wichtigen Grundes um jeweils ein Semester, Einführung einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro als einmaliger Zuschuss für bedürftige Studierende bis 25 Jahre, Anhebung der Eltern-Freibeträge, Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen der Geförderten, Nichtberücksichtigung des Geschwistereinkommens Minderjähriger beim Elternfreibetrag, Erhöhung der Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung, Anhebung der Rückzahlungsrate von 130 auf 150 Euro, Verfahrensvereinfachung zur Anpassung der Formblätter für die Beantragung von BAföG-Leistungen;
Einfügung §§ 56, 56a und 56b und Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Änderung §§ 67, 68 und 126 und Einfügung § 455a Drittes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund 5 Prozent, Anhebung der Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro, Beibehaltung der Mindestrückzahlungsrate von 130 Euro monatlich, Erhöhung der Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung um 15 Euro, künftige Anpassung des Freibetrags vom Einkommen des Auszubildenden bei Änderungen der Minijob-Grenze, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für Werbungskosten und der Sozialpauschale durch das BMBF und Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, Klarstellung zur statistischen Erfassung von Studienstarthilfeempfängern, Förderungsberechtigung für alle Familienangehörigen von Unionsbürgern im engeren und weiteren Sinne gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU, Gleichstellung Staatsangehöriger der EWR-Staaten mit Unionsbürgern;
Erneute Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht insgesamt ein jährlicher Minderaufwand in Höhe von 2.927 Stunden. Mit den Änderungen im Bereich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes wird sich der Kreis der Geförderten im SGB III ausweiten. Damit entsteht durch die Möglichkeit der Antragstellung für diese Bürgerinnen und Bürger erstmalig ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand in einem zeitlichen Umfang von 3.000 Stunden.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 123/24
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 123/1/24
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1043
- BeschlussdrucksacheDrucksache 123/24(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/11313
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/169
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/11815
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/11816
- ÄnderungsantragDrucksache 20/11822
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/175
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/175
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 293/24
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 293/1/24
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1046
- BeschlussdrucksacheDrucksache 293/24(B)
- UnterrichtungDrucksache zu293/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.