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Gesetzgebung im Bundestag

Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

2.927Stunden mehr Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/11313, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2024, 249.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft seit Artikel 2

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Strukturelle Anpassungen der Förderleistungen und Verbesserungen der Startbedingungen für Studierende im Sozialleistungsbezug: Dynamisierung der Finanzierungsperiode durch Einführung eines sog. Flexibilitätssemesters, Ausweitung des Fachrichtungswechsels oder Ausbildungsabbruchs sowie der Regelvermutungsfrist für das Vorliegen eines wichtigen Grundes um jeweils ein Semester, Einführung einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro als einmaliger Zuschuss für bedürftige Studierende bis 25 Jahre, Anhebung der Eltern-Freibeträge, Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen der Geförderten, Nichtberücksichtigung des Geschwistereinkommens Minderjähriger beim Elternfreibetrag, Erhöhung der Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung, Anhebung der Rückzahlungsrate von 130 auf 150 Euro, Verfahrensvereinfachung zur Anpassung der Formblätter für die Beantragung von BAföG-Leistungen;

Einfügung §§ 56, 56a und 56b und Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Änderung §§ 67, 68 und 126 und Einfügung § 455a Drittes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund 5 Prozent, Anhebung der Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro, Beibehaltung der Mindestrückzahlungsrate von 130 Euro monatlich, Erhöhung der Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung um 15 Euro, künftige Anpassung des Freibetrags vom Einkommen des Auszubildenden bei Änderungen der Minijob-Grenze, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für Werbungskosten und der Sozialpauschale durch das BMBF und Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, Klarstellung zur statistischen Erfassung von Studienstarthilfeempfängern, Förderungsberechtigung für alle Familienangehörigen von Unionsbürgern im engeren und weiteren Sinne gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU, Gleichstellung Staatsangehöriger der EWR-Staaten mit Unionsbürgern;

Erneute Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Drittes Buch Sozialgesetzbuch

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/11313, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht insgesamt ein jährlicher Minderaufwand in Höhe von 2.927 Stunden. Mit den Änderungen im Bereich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes wird sich der Kreis der Geförderten im SGB III ausweiten. Damit entsteht durch die Möglichkeit der Antragstellung für diese Bürgerinnen und Bürger erstmalig ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand in einem zeitlichen Umfang von 3.000 Stunden.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:

13Probleme auf dem Board
76mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Kulturfragen, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Frauen und Jugend, FinanzausschussDrucksache 123/24
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 123/1/24
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1043
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 123/24(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/11313
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 20/169
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/11815
  8. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/11816
  9. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 20/11822
  10. · Bundestag2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/175
  11. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/175
  12. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für KulturfragenDrucksache 293/24
  13. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 293/1/24
  14. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1046
  15. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 293/24(B)
  16. · BundesratUnterrichtungDrucksache zu293/24(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.