Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2015, 2572.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Umsetzung des Änderungsbedarfs aus der novellierten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie zur Erhöhung der Mobilität von beruflich Qualifizierten: Einführung der elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen (Prüfungszeugnisse, Befähigungsnachweise) innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes und eines Vorwarnmechanismus über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise, Betrauung der Einheitlichen Ansprechpartner mit der Abwicklung von Anerkennungsverfahren, Regelung der Übermittlung der von den statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt im Bereich Anerkennung erhobenen Angaben an das BIBB, Ermächtigung zum Erlass von Regelungen über den Europäischen Berufsausweis;
Änderung verschiedener §§ Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie §§ 6b, 13a, 13c und 146 Gewerbeordnung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") (ABl. L 354, 28.12.2013, S. 132) ; Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376, 27.12.2006, S. 36)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme der Vorlage; Annahme einer Entschließung: Erweiterung des Personals der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen um sechzehn Stellen, Etablierung eines einheitlichen und noch transparenteren Anerkennungsverfahrens, Angebote für Nachqualifizierungsmaßnahmen (Darlehensprogramm und Stipendienprogramm nach Vorbild des Hamburger Modells), sozialverträgliche Ausgestaltung der Verfahrenskosten
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürger mit ausländischen Berufsqualifikationen entsteht durch die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung ihrer Anträge und Unterlagen und der Verfahrensabwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner eine Entlastung, die aktuell nicht näher zu beziffern ist.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 196/15
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 196/1/15
- 1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 934
- BeschlussdrucksacheDrucksache 196/15(B)
- GesetzentwurfDrucksache 18/5326
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 18/116
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 18/6632
- 2. BeratungAnnahme der Vorlage, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 18/136
- 3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 18/136
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 568/15
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu568/15
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 940
- BeschlussdrucksacheDrucksache 568/15(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.