Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2016, 585.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Öffnung für Hochschulabsolventen (Bachelor u. ä. Abschlüsse) bzw. Studienabbrecher bei Erfüllung der Voraussetzungen gem. Prüfungsordnung, Leistungsverbesserungen und strukturelle Vereinfachungen: Betragserhöhungen für Unterhaltsbeitrag und Zuschussanteil, Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende, Lehrgangs- und Prüfungskosten, Meisterstückförderbetrag und Materialzuschussanteil ("Attraktivitätspaket Meisterstück"), Vermögensfreibeträge sowie Bestehenserlass ("Erfolgsbonus"); Erlassmöglichkeiten auf häusliche Pflege, Voraufenthaltsdauerverkürzung für Ausländer, Fortbildungsdichte, Wechsel vom BAföG ins AFBG für Fachschüler, Begrenzung der Freistellungsmöglichkeit, Antrag über Online-Formulare, Vorschussregelung, Klarstellungen und Anpassungen, halbjährliche Bundesstatistik statt Quartalsstatistik;
Änderung und Einfügung zahlreicher §§ Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Stärkung der (dualen) beruflichen Aus- und Fortbildung
Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018 vom 12. Dezember 2014
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellung betr. Handhabung von Unterbrechungen (längere Erkrankung oder Schwangerschaft), Anhebung der Zuschussanteile zum Maßnahmebeitrag und zum Basisunterhaltsbeitrag sowie des Bestehenserlasses, Erhöhung der Normklarheit; Annahme einer Entschließung: Vorlage eines Berichts durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung über Auswirkungen der Novelle nach Vorliegen statistischer Daten für zwei Förderjahre Ende 2019, Prüfung der Ausweitung des Bildungskredits über gesetzliche Fördermöglichkeiten hinaus durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis Anfang 2017;
Erneute Änderung §§ 7, 11, 12 und 13b Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger verringert sich insgesamt um geschätzt rund 13 000 Stunden und rund 175 000 Euro. Trotz der Ausweitung des Förderberechtigtenkreises und dadurch etwa 16 500 zusätzlich zu erwartender AFBG-Förderfälle wird der damit verbundene Erfüllungsaufwand durch Präzisierungen bei der Überprüfung der regelmäßigen Teilnahme und in der Folge die Reduzierung der Zahl vorzulegender Teilnehmernachweise überkompensiert. Ein einmaliger Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich nicht.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Bildung. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 494/15
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 494/1/15
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 939
- BeschlussdrucksacheDrucksache 494/15(B)
- GesetzentwurfDrucksache 18/7055
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 18/149
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 18/7676
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 18/7677
- ÄnderungsantragDrucksache 18/7695
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme einer Entschließung, Ablehnung des ÄnderungsantragsPlenarprotokoll 18/159
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 18/159
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 97/16
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu97/16
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 943
- BeschlussdrucksacheDrucksache 97/16(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.